AGB
Geltung
Ein Auftrag zwischen Aleksandra Civirc-Heim consutING und dem Auftraggeber/Kunde kommt mit der Auftragsbestätigung durch Aleksandra Civirc-Heim consutING zustande (eine etwaige automatische Buchungsbestätigung des Terminbuchungstools ist keine verbindlichen Auftragsbestätigung).
Aleksandra Civirc-Heim consutING erbringt die sich aus der Auftragsbestätigung ergebenden Leistungen (z.B. Coaching, Training, (Unternehmens-)Beratung oder Konzept-Entwicklung). Aleksandra Civirc-Heim consutING erbringt die Leistung alleine oder in Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachleuten, die von Aleksandra Civirc-Heim consutING ausgewählt werden (Netzwerkpartner). Es gelten die Bestimmungen des § 611 BGB.
Auftragsdurchführung
Der Auftraggeber/Kunde erteilt Aleksandra Civirc-Heim consutING alle erforderlichen Informationen, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind (Mitwirkungspflicht). Aleksandra Civirc-Heim consutING ist berechtigt, die Ergebnisse und erworbenen Kenntnisse aus dem Auftrag im Rahmen anderweitiger Beratungs- oder Ausführungstätigkeit für sich zu verwenden, sofern jede individuelle Bezugnahme auf den Auftrag vermieden wird.
Datenträger werden von Aleksandra Civirc-Heim consutING mit aktuellen Virenscannern auf Viren überprüft. Die Haftung für eventuelle Schäden aufgrund übertragener Computervieren ist jedoch ausgeschlossen.
Aleksandra Civirc-Heim consutING übernimmt die Verpflichtung zur Beratung und Durchführung von Projekten im Rahmen üblicher Sorgfalt; für die Realisierung der vom Auftraggeber verfolgten Ziele und Zwecke kann Aleksandra Civirc-Heim consutING letztlich eine Garantie nicht übernehmen.
Zahlungskonditionen
Das Honorar für die beaftragten Leistungen sowie der Umgang mit Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten, Arbeitsmittel, Kommunikation) wird zwischen Aleksandra-Civirc-Heim consutING und dem Auftraggeber/ Kunden im Rahmen der Auftragsklärung individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung von beiden Seiten akzeptiert. Das Honorar und die Nebenkosten verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß der individuellen Auftragsbestätigung / Honorarvereinbarung. Wenn nichts anderes im Auftrag vereinbart wurde, sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Vorauszahlungen zu Projektbeginn sind mittels gesonderter Honorarvereinbarung abzuschließen. Bei Zahlungsverzug behält sich Aleksandra-Civirc-Heim consutING sich nach erfolgter schriftlicher Mahnung vor, laufende Projekte zu unterbrechen, ohne dass dadurch Ansprüche gegenüber Aleksandra-Civirc-Heim consutING, etwa für dadurch verursachte Terminüberschreitungen, geltend gemacht werden können.
Auftragskündigung
Im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeiten, etwa wegen vorübergehender Leistungshindernisse aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, ist Aleksandra-Civirc-Heim consutING unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die von Aleksandra-Civirc-Heim consutING geschuldeten Leistungen zu einem neu zu benennenden Termin nachzuholenden bzw. Fachleute mit der Erfüllung zu beauftragen. Aleksandra-Civirc-Heim consutING ist verpflichtet, dem Auftraggeber/ Kunden das eingetretene Leistungshindernis unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden und Aufwendungen, die trotz rechtzeitiger Anzeige entstehen, haftet Aleksandra-Civirc-Heim consutING nicht. Das Recht von Aleksandra-Civirc-Heim consutING einen neuen Termin zu bestimmen entfällt spätestens sechs Wochen nach Behebung des Leistungshindernis. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftrag endgültig erledigt und etwaige Anzahlungen des Aufraggebers/ Kunden sind zurückzuerstatten. Im Fall solcher von Aleksandra-Civirc-Heim consutING verschuldeter Leistungshindernisse gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Alle sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben sich abschließend aus der Auftragsbestätigung. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die die Schriftformklausel abbedingen oder einschränken.
Schweigepflicht
Aleksandra-Civirc-Heim consutING verpflichtet sich, über alle Aleksandra-Civirc-Heim consutING während der Tätigkeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsangelegenheiten sowie über Arbeitsergebnisse, Beobachtungen und Erfahrungen Dritten gegenüber auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen bewahren. Das gilt ebenfalls für Netzwerkpartner von Aleksandra-Civirc-Heim consutING.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Frankfurt am Main. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, ohne Rücksicht auf den Streitwert, Frankfurt am Main vereinbart.
Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die den rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt und dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Bad Soden, den 23.08.2022